Werkstattkarte beantragen
Beschreibung
Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen.
Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens und ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens einen Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Ansprechstelle
Für die Antragannahme und Ausgabe von Fahrerkarten ist im Freistaat Sachsen zuständig:
–> DEKRA Automobil GmbH – Ausgabestellen-Suche
–> TÜV SÜD Auto Service GmbH – Ausgabestellen-Suche
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
- Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder
- Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (nicht älter als 3 Jahre)
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen ist:
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
Antragsberechtigt sind:
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 Nummer 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- §§ 7 bis 8 FPersV
- § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Werkstattkarte unter Verwendung des Antragsformulars der jeweiligen Prüfgesellschaft.
- Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt bei den Prüfgesellschaften ("Ansprechstelle").
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Prüfgesellschaft.
Fristen
- Gültigkeit: 1 Jahr ab Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt)
- Folgeantrag: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, frühestens 4 Wochen vorher
Kosten
- EUR 40,00 bis EUR 50,00
- zuzüglich eventueller Zustellgebühr in Höhe von EUR 3,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen