• Schönheide (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung

Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport, Ausstellung beantragen

Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

Beschreibung

Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

Die Antragstellung für ein solches Dokument erfolgt ausschließlich online über die Plattform PGZ-Online (www.pgz-online.de). Bitte beachten Sie die entsprechenden Antragsfristen.
Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit. Kosten entstehen für die Ausstellung der Dokumente sowie für die visuelle Kontrolle der Exportware und gegebenenfalls für durchgeführte Laboruntersuchungen.

Ansprechpartner

Referat 93: Pflanzengesundheit (Referat 93: Pflanzengesundheit)

Adresse

Hausanschrift

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden

Kontakt

E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

  • Adressen
    • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs mit Sitz in Deutschland
    • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
  • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
  • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
  • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Voraussetzungen

  • Einmalige Registrierung des Exporteurs im PGZ-Online
  • Gegebenenfalls: Vorlage eines Import Permits (Einfuhrgenehmigung) des Empfängerlandes

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis ausschließlich über www.pgz-online.de beziehungsweise das Vorausfuhrzeugnis oder das Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen bei der zuständigen Stelle.
  • Nach der Antragstellung erfolgt eine visuelle Inspektion der Exportware sowie gegebenenfalls eine amtliche Laboruntersuchung.
  • Nachdem die Schaderregerfreiheit festgestellt wurde und die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes geprüft wurden, erfolgt die Ausstellung der genannten amtlichen Dokumente.
  • Der Versand der Dokumente erfolgt auf dem Postweg.

Fristen

mindestens 5 Werktage vor dem Export

Bearbeitungsdauer

5 bis 8 Werktage, länger bei notwendiger Laboruntersuchung

Kosten

abhängig vom Untersuchungsaufwand:

  • Ausstellung Pflanzengesundheitszeugnis: EUR 17,00
  • visuelle Kontrolle der Exportware abhängig vom Zeitaufwand: ab EUR 84,00
  • Laboruntersuchung ab EUR 22,22

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls Einschränkungen/ Verbote bei der Einfuhr bestimmter Warenarten geben kann.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de