Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung

    Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport, Ausstellung beantragen

    Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

    Die Antragstellung für ein solches Dokument erfolgt ausschließlich online über die Plattform PGZ-Online (www.pgz-online.de). Bitte beachten Sie die entsprechenden Antragsfristen.
    Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit. Kosten entstehen für die Ausstellung der Dokumente sowie für die visuelle Kontrolle der Exportware und gegebenenfallsfür durchgeführte Laboruntersuchungen.

    Ansprechpartner

    Referat 93: Pflanzengesundheit (Referat 93: Pflanzengesundheit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

    • Adressen
      • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
      • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs mit Sitz in Deutschland
      • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
    • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
    • Ursprungsort
    • Transportmittel
    • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
    • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
    • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
    • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
    • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
    • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

    Voraussetzungen

    • Einmalige Registrierung des Exporteurs im PGZ-Online
    • Gegebenenfalls: Vorlage eines Import Permits (Einfuhrgenehmigung) des Empfängerlandes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis ausschließlich über www.pgz-online.de beziehungsweise das Vorausfuhrzeugnis oder das Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen bei der zuständigen Stelle.
    • Nach der Antragstellung erfolgt eine visuelle Inspektion der Exportware sowie gegebenenfalls eine amtliche Laboruntersuchung.
    • Nachdem die Schaderregerfreiheit festgestellt wurde und die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes geprüft wurden, erfolgt die Ausstellung der genannten amtlichen Dokumente.
    • Der Versand der Dokumente erfolgt auf dem Postweg.

    Fristen

    mindestens 5 Werktage vor dem Export

    Bearbeitungsdauer

    5 bis 8 Werktage, länger bei notwendiger Laboruntersuchung

    Kosten

    abhängig vom Untersuchungsaufwand:

    • Ausstellung Pflanzengesundheitszeugnis: EUR 17,00
    • visuelle Kontrolle der Exportware abhängig vom Zeitaufwand: ab EUR 84,00
    • Laboruntersuchung ab EUR 22,22

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls Einschränkungen/ Verbote bei der Einfuhr bestimmter Warenarten geben kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de