erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erlaubnis

    Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums beantragen

    Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- bzw. Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

    Beschreibung

    Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- bzw. Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

    Hinweis: Eine luftrechtliche Erlaubnis zum Auflassen eines unbemannten Freiballons kann nur für leichte Wetterballone (maximal 4 kg) erteilt werden, da die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) derzeit für mittelschwere und schwere Freiballone keine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen kann.

    Die folgenden Nutzungsarten des Luftraums sind ebenfalls erlaubnispflichtig:

    • der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge gehalten werden,
    • das Steigenlassen von Drachen, mit mehr als 100 m Seillänge,
    • der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 m aufsteigen,
    • der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb (dazu zählen Flugkörper, die in der Luft nicht steuerbar sind, wie beispielsweise Modellraketen)

    ebenso wie

    • der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten. Insbesondere gilt dies für Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

    Ansprechpartner

    Unbemannte Luftfahrt (Unbemannte Luftfahrt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olbrichtplatz 1

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Fax: +49 351 825 3690

    Telefon Festnetz: +49 351 825 3614

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Alle für das Prüfverfahren erforderlichen Angaben und Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

    Voraussetzungen

    • Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden.
    • Zustimmung der Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten
    • Abschluss einer (Luftfahrt-)Haftpflichtversicherung
    • aktuelles Luftbild vom Startgelände

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    1. Die Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen sie mit dem Formular, welches Sie hier über Amt24 beziehen können (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
    2. Füllen Sie das Formular wie angegeben aus und senden dieses zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

    Fristen

    Antragsvorlage (mit vollständigen Unterlagen): mindestens 14 Tage vor dem beantragten Vorhaben

    Kosten

    • Gebührenrahmen: von EUR 50,00 bis EUR 500,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en