Landesentwicklungsplan im Entwurf einsehen und Stellungnahme abgeben
Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.
Beschreibung
Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.
Während des Auslegungszeitraumes können Sie über das Beteiligungsportal Einsicht in den Entwurf nehmen und Stellungnahmen abgeben.
Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.
Ansprechpartner
Referat 53, Bautechnik, Bauordnungsrecht (Referat 53, Bautechnik, Bauordnungsrecht)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
01095 Dresden
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) – Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Den Entwurf können Sie im Auslegungszeitraum über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen) einsehen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.
- Ihrer Stellungnahme können Sie vorereitete Dateien (bis 10 MB) hinzufügen.
- Wenn Sie sich registrieren und anmelden, können Sie im persönlichen Bereich weiter auf Ihre Stellungnahmen zugreifen.
Fristen
- Auslegungszeitraum (wird öffentlich bekanntgemacht): mindestens 1 Monat
- Abgabe von Stellungnahmen: während des Auslegungszeitraumes
Bearbeitungsdauer
Hinweis: Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt im Anschluss an den Auslegungszeitraum.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen