Landesentwicklungsplan im Entwurf einsehen und Stellungnahme abgeben

    Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.

    Beschreibung

    Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.

    Während des Auslegungszeitraumes können Sie über das Beteiligungsportal Einsicht in den Entwurf nehmen und Stellungnahmen abgeben.

    Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.

    Ansprechpartner

    Referat 53, Bautechnik, Bauordnungsrecht (Referat 53, Bautechnik, Bauordnungsrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 2

    01097 Dresden

    Lieferanschrift

    01095 Dresden

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Entwurf können Sie im Auslegungszeitraum über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen) einsehen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.

    • Ihrer Stellungnahme können Sie vorereitete Dateien (bis 10 MB) hinzufügen.
    • Wenn Sie sich registrieren und anmelden, können Sie im persönlichen Bereich weiter auf Ihre Stellungnahmen zugreifen.

    Fristen

    • Auslegungszeitraum (wird öffentlich bekanntgemacht): mindestens 1 Monat
    • Abgabe von Stellungnahmen: während des Auslegungszeitraumes

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt im Anschluss an den Auslegungszeitraum.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en