Rehabilitierung nach Beruflichem Rehabilitierungsgesetz Bescheinigung

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Eingriffen in Vermögenswerte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

    Haben Sie in der DDR rechtsstaatswidrige Eingriffe in Vermögenswerte erlitten? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit beziehungsweise die Aufhebung der verursachenden Maßnahme vor.

    Beschreibung

    Haben Sie in der DDR rechtsstaatswidrige Eingriffe in Vermögenswerte erlitten? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit beziehungsweise die Aufhebung der verursachenden Maßnahme vor.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Rehabilitierung und Entschädigung (Sachgebiet Rehabilitierung und Entschädigung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 371 532 2379

    Fax: +49 371 532 2245

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zum Vermögensgegenstand und der Unrechtsmaßnahme

    Voraussetzungen

    Sie haben in der ehemaligen DDR

    • durch eine hoheitliche Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidung)
    • einen Eingriff in Vermögenswerte erlitten und
    • die Maßnahme ist mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar und
    • ihre Folgen wirken noch unmittelbar schwer und unzumutbar fort.

    Hinweis: Auf Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen und auf Maßnahmen, die vom Vermögensgesetz oder vom Entschädigungsrentengesetz erfasst werden, findet dieses Gesetz keine Anwendung. Dies gilt auch für die in § 1 Absatz 8 des Vermögensgesetzes erwähnten Fallgruppen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
    • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
    • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Bescheid über die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit zur Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen erteilt werden.

    Fristen

    • bei rechtsstaatswidrigen Eingriffen in Vermögenswerte: innerhalb von 6 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Rehablitierungsbescheides

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bescheid dient der Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de