Rehabilitierung nach Beruflichem Rehabilitierungsgesetz Bescheinigung

    Berufliche Rehabilitierung für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

    Wurden Sie in der DDR aufgrund politischer Verfolgung daran gehindert, Ihren oder einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben? Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.

    Beschreibung

    Wurden Sie in der DDR aufgrund politischer Verfolgung daran gehindert, Ihren oder einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben? Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Rehabilitierung und Entschädigung (Sachgebiet Rehabilitierung und Entschädigung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 371 532 2379

    Fax: +49 371 532 2245

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schul- und Facharbeiterzeugnisse
    • Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR

    Voraussetzungen

    Sie waren in der ehemaligen DDR

    • infolge einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung (Vorlage eines Strafrechtlichen Rehabilitierungsbeschlusses notwendig),
    • infolge eines politischen Gewahrsams (Vorlage einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz notwendig),
    • durch eine hoheitliche Maßnahme oder
    • durch eine andere Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat
      • an der Ausübung ihres Berufes oder eines sozial gleichwertigen Berufes gehindert oder
      • konnten ihre begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie Ihre berufliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
    • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
    • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung nach § 17 in Verbindung mit § 22 BerRehaG für verfolgte Schüler erteilt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung dient der Vorlage bei bestimmten Leistungsträgern. Mit ihr können:

    • ein rentenrechtlicher Nachteilsausgleich beim zuständigen Rentenversicherungsträger,
    • soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und einer Verfolgungszeit bis zum 2. Oktober 1990 oder von mehr als drei Jahren beim örtlich zuständigen Sozialamt

    beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en