- Oderwitz (Landkreis Görlitz, Sachsen)
Handwerksrolle, weitere Betriebsstätte mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind.
Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Oderwitz (Landkreis Görlitz, Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
Angaben zur neuen Betriebsstätte:
- Adresse
- Kontaktdaten
- Tätigkeit
Voraussetzungen
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1, § 19 Handwerksordnung (HwO)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Fristen
keine Angaben
Bearbeitungsdauer
Kosten
variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen