Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

    Handwerksrolle, weitere Betriebsstätte mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind.

    Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Betrieb:

    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
    • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll

    Angaben zur neuen Betriebsstätte:

    • Adresse
    • Kontaktdaten
    • Tätigkeit

    Voraussetzungen

                   

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

                   

    Fristen

    keine Angaben

    Bearbeitungsdauer

                   

    Kosten

    variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en