Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Handwerksrolle, Löschung eines Handwerks beantragen

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bad Brambach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
    • Original der Handwerskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks             

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
    • Einzelne dieser gewerblichen betätigungen sollen nicht fortgeführt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                        

    Verfahrensablauf

    Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss beantragt werden.

    Fristen

              

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

    Kosten

    ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer (-> siehe weitere Informationen)

    Hinweise (Besonderheiten)

                  

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en