Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Handwerksrolle, Abberufung der Betriebsleitung anzeigen

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

     Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung. Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Jahnsdorf/Erzgeb. wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine Angaben

    Voraussetzungen

    Die Betriebsleitung:

    • scheidet aus dem Betrieb aus,
    • wechselt die Betriebsstätte oder
    • tritt in ihrer Funktion zurück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    ­

    Fristen

    Abmeldung der Betriebsleitung: vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden

    Kosten

    variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammern)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en