Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen Ausstellung

    Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen

    Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:

    Beschreibung

    BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG NACH § 4 NUMMER 20A Satz 2 und 3 UMSATZSTEUERGESETZ (USTG)

    Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:

    • Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre
    • Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks
    • Archive, Büchereien

    Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn durch die zuständige Landesbehörde bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen.

    HINWEIS ZUR ZUSTÄNDIGKEIT

    Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen:

    Landesdirektion Sachsen:

    • Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
    • Büchereien und Archive
    • botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks
    • Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen,

    Landesstelle für Museumswesen:

    • Museen

    Landesamt für Denkmalpflege:

    • Denkmäler der Bau- und Gartenkunst (siehe Amt24 Leistung)

    Ansprechpartner

    Umsatzsteuerbescheinigung Künstler (Umsatzsteuerbescheinigung Künstler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braustraße 2

    04107 Leipzig

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Kontakt

    Fax: +49 341 977 1199

    Fax: +49 371 532 1929

    Telefon Festnetz: +49 341 977 3112

    Telefon Festnetz: +49 371 532 1358

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.

    Voraussetzungen

    Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 4 Nummer 20a S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) –
    • § 1 Absatz 1 Nr. 1 Sächsische Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung (SächsUStZuVO)
    • Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. m. dem Zehnten Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 86 – Steuerrecht, Tarifstelle 1, 2

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle. Für die Zusendung per E-Mail benötigen Sie eine elektronische Signatur.
    • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

    Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Umsatzsteuerbefreiung selbst entscheidet das zuständige Finanzamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de