• Hermsdorf/Erzgeb. (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

Handwerksrolle, Eintragung als handwerkliches Kleinunternehmen beantragen

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen.

Beschreibung

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen.

Wenn Sie

  • selbstständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die
    • quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und
    • in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird,

und

  • über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte Sie auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben,

sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie per Gesetz eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen beantragen. Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Hermsdorf/Erzgeb. (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden)

Voraussetzungen

  • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks.
  • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt.
  • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Beantragung trägt die Handwerkskammer die antragstellende Person in das Verzeichnis ein.

Fristen

keine Angaben

Bearbeitungsdauer

           

Kosten

         

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en