• Markkleeberg (Landkreis Leipzig, Sachsen)
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (bergbaulich) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Beschreibung

Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Aufsichtspersonen können beispielsweise sein:

  • das leitende Personal einer Betriebsabteilung
  • sprengberechtigte Personen
  • Betriebsmeisterinnen und -meister
  • das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • die Lagerverwaltung
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen
Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter gewerberechtlicher Aufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Landesdirektion Sachsen.

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

Postfachadresse

Postfach 1364

09583 Freiberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

Fax: +49 3731 372 1009

E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang

Achtung! Die Nachweise legen Sie Ihrem Antrag bitte im Original bei.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • erforderliche Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheines, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Tipp: Änderungen der Eintragungen oder die Verlängerung der Geltungsdauer können Sie formlos beantragen.

Fristen

Geltungsdauer: Fünf Jahre (Verlängerung auf Antrag vor Ablauf der Gültigkeit)

Achtung! Eventuell ist ein Wiederholungslehrgang erforderlich.

Bearbeitungsdauer

maximal 4 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 100,00 bis 400,00

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en