Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bergbaulich) beantragen
Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde
Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.
Andere Zuständigkeit
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter gewerberechtlicher Aufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Landesdirektion Sachsen.
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 84 – Sprengstoffrecht
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Fristen
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ausstellung
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Wochen
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen