• Beilrode (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (bergbaulich) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

Beschreibung

Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder
  • den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu betreiben.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter gewerberechtlicher Aufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Landesdirektion Sachsen.

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

Postfachadresse

Postfach 1364

09583 Freiberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

Fax: +49 3731 372 1009

E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Beiblatt A (Fundmunition)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit

Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde
  • körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren

Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar   

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie für Ihren schriftlichen Antrag die vorgesehenen Vordrucke (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bitte vollständig und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Gültigkeit der Erlaubnis: unbefristet

Bearbeitungsdauer

4 bis 12 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 2.500

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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