Bergbau Bewilligung Aufhebung

    Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

    Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

    Ansprechpartner

    Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 11

    09599 Freiberg

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    09583 Freiberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

    Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

    Fax: +49 3731 372 1009

    E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Aufhebungsantrag

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Aufhebung der Bewilligung online beantragen
    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
    Aufhebung der Bewilligung schriftlich beantragen
    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
    Weitere Verfahrensschritte
    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.

    Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid über zu zahlende Gebühren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    drei bis vier Monate

    Kosten

    EUR 330,00 bis EUR 1.815

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en