Wappen-Verwendung beantragen (Stadt/Gemeinde)
Beschreibung
Möchten Sie Wappen für Ihre Kommunikation, Werbung oder andere Zwecke verwenden, müssen Sie dies bei der wappenführenden Stadt oder Gemeinde beantragen. Zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken oder für den Unterricht können Sie die Abbildungen frei verwenden.
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen.
Amtswappen unterliegen einem besonderen Schutz. Ob und für welche Zwecke diese verwendet werden dürfen, bestimmt die Wappensatzung oder -richtline der Stadt oder Gemeinde.
Besonderheiten:
- Wappen der Stadt- und Ortsteile gehören zu den sogenannten Traditionswappen. Diese dürfen uneingeschränkt, genehmigungsfrei und unentgeltlich genutzt werden.
Ansprechpartner
Für Sehmatal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Abbildung von Wappen außer zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken oder für den Unterricht
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Wappen, Flaggen und Dienstsiegel
- kommunale Satzung / Richtlinie
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Sofern ein Antragsformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
- Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
Bestätigung des Eingangs
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen eine schriftliche Genehmigung.
Fristen
Die Genehmigung kann befristet erteilt werden. Näheres regelt die kommunale Satzung oder Richtlinie.
Kosten
unterschiedlich je nach Kostensatzung der Stadt oder Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Sachsen