Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Strahlenschutzverordnung Ermächtigung

    Strahlenschutzarzt/-ärztin, Ermächtigung beantragen

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten beruflich strahlenexponierte Personen ärztlich überwachen? Dann benötigen Sie eine behördliche Ermächtigung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

    Beschreibung

    Antrag auf Ermächtigung oder Folgeermächtigung zur Durchführung der ärztlicher Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten beruflich strahlenexponierte Personen ärztlich überwachen? Dann benötigen Sie eine behördliche Ermächtigung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

    Wenn Sie die besitzen sowie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung verfügen , können Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Stelle die Ermächtigung als Strahlenschutzarzt/ -ärztin beantragen.

    Die Ermächtigungen haben bundesweite Gültigkeit. Diese werden für den Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen vorgenommen.

    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort.

    Ansprechpartner

    Sächsische Landesärztekammer (Sächsische Landesärztekammer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenhöhe 16

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: dresden@slaek.de

    Fax: +49 351 8267-412

    Telefon Festnetz: +49 351 8267-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin (Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lds.sachsen.de

    Fax: +49 351 825 9700

    Telefon Festnetz: +49 351 825 5300

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls (je nach Art der Ermächtigung):

    • Kopie der Approbationsurkunde
    • Kopie über Nachweis der Facharzt- beziehungsweise Zusatzbezeichnung
    • Fachkundenachweis (Erstermächtigung) der Sächsischen Landesärztekammer
    • Nachweis über Aktualisierungskurs (Folgeermächtigung)

    Voraussetzungen

    • Approbation als Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes
    • erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung

    Details entnehmen Sie dem Richtlinienmodul "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV" (siehe –> Rechtsgrundlage)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch / Klage (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde

    Die Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Landesärztekammer. Bitte reichen Sie die Nachweise über die absolvierten Kurse (Grund- und Aktualisierungskurs) sowie den Nachweis der Sachkunde bei der Sächsischen Landesärztekammer ein (siehe –> Zuständige Stelle).

    Den Fachkundenachweis legen Sie dem Antrag auf Ermächtigung bei.

    Antrag auf Ermächtigung

    Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich der Landesdirektion Sachsen (–> Zuständige Stelle).

    • Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
    • Sie erhalten über das Ergebnis einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    • Geltungsdauer: 5 Jahre (Folgeermächtigung auf Antrag vor Ablauf)
    • Aktualisierung der Fachkunde: alle 5 Jahre durch entsprechende Kursteilnahme

    Hinweis: Die Ermächtigung darf nur erteilt werden, wenn die für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachgewiesen wird. Sie ist auf fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Verfahrensgebühr (Erst- und Folgeermächtigung): EUR 100,00 bis EUR 500,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en