Druckluftarzt/-ärztin, Ermächtigung beantragen
Beschreibung
Antrag auf Ermächtigung oder Folgeermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV)
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten ärztliche Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV) durchführen?
Behördliche Ermächtigungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach der Druckluftverordnung vorgesehen.
Wenn Sie über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen, können Sie für diese Tätigkeiten bei der zuständigen Stelle die behördliche Ermächtigung als Ärztin oder Arzt nach der Druckluftverordnung (DruckLV) beantragen.
Die Ermächtigungen haben bundesweite Gültigkeit. Diese werden für den Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen vorgenommen.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort.
Ansprechpartner
Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin (Referat 53, Strahlenschutz, Arbeitsmedizin)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Qualifikations-/Kursnachweis
gegebenenfalls:
- eigene Drucklufttauglichkeitsbescheinigung
- Kopie der Approbationsurkunde
- Kopie über Nachweis der Gebietsbezeichnung
- Nachweis über Ihr Tätigwerden auf einer Druckluftbaustelle nach § 12 Druckluftverordnung
Voraussetzungen
- erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde
- Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft
- Ermächtigung durch die zuständige Stelle
Die Fachkenntnisse weisen Sie nach, indem Sie erfolgreich an einem geeigneten Kurs teilnehmen. Spätestens alle fünf Jahre müssen Sie einen Aktualisierungskurs absolvieren. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen - Arbeitsmedizin".
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Druckluftverordnung (DruckLV) – Ermächtigte Ärzte
Rechtsbehelf
Widerspruch/ Klage (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag auf Ermächtigung schriftlich bei der zuständigen Stelle.
- Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie über das Ergebnis einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
- Geltungsdauer: 5 Jahre (Folgeermächtigung auf Antrag vor Ablauf)
- Aktualisierung der Fachkenntnisse: alle 5 Jahre durch entsprechende Kursteilnahme
Hinweis: Die Ermächtigung wird für die beantragten ärztlichen Untersuchungen und weitere Maßnahmen für fünf Jahre bzw. für die Dauer durchzuführender Druckluftarbeiten auf einer Baustelle erteilt.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Verfahrensgebühr (Erst- und Folgeermächtigung): EUR 60,00 bis 150,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen