Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof Zulassung

    Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

    Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchte, benötigt eine gesonderte Zulassung. Die Antragstellung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Beschreibung

    Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchte, benötigt eine gesonderte Zulassung. Die Antragstellung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Die Wahl zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof findet aufgrund von Vorschlagslisten statt. Diese können eingereicht werden durch

    • die Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern und die
    • Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (RAK BGH).

    Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate sowie den Mitgliedern der Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

    Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 45 a

    76133 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 721 2031403

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH).

    Voraussetzungen

    Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH kann nur zugelassen werden,

    • wer das 35. Lebensjahr vollendet und
    • den Rechtsanwaltsberuf mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat sowie
    • durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­­Der Rechtsbehelf richtet sich nach nach § 163 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO (Näheres zum Ablauf im Bescheid).

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH ist bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH) einzureichen. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der RAK BGH.

    Wahl und Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH
    • Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten durch den Wahlausschuss.
    • Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Ergebnis der Wahl mit.
    • Das Ministerium trifft unter den gewählten Bewerbern die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin/ oder Rechtsanwalt beim BGH.

    Fristen

    • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH: aufschiebende Befristung möglich
    • Zulassung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: für bis zu 3 Monate

    Kosten

    Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsanwältinnen und -anwälte, die beim BGH zugelassen sind, bilden die Rechtsanwaltskammer beim BGH. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en