Strahlenpass, Registrierung beantragen
Beschreibung
Werden Sie aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig, benötigen Sie einen gültigen Strahlenpass. Sie können in der fremden Anlage oder Einrichtung Reinigungs-, Handwerks- oder Montagearbeiten verrichten, aber auch hochspezialisierte Tätigkeiten, zum Beispiel in Kernkraftwerken während der Revision.
Der Strahlenpass ist ein persönliches Dokument derjenigen Person, für die er ausgestellt ist. Er ist nicht übertragbar. Im Strahlenpass wird die berufliche Exposition dieser Person bilanziert.
Ein Strahlenpass wird für die Dauer von sechs Jahren registriert. Nach Ablauf der sechs Jahre kann die Gültigkeitsdauer von der zuständigen Stelle um höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn im Pass noch Platz für Eintragungen vorhanden ist. Diese Verlängerung können Sie auch hier beantragen.
Hinweis: Ausländische Strahlenpässe nach dem Muster des europäischen Strahlenpasses sind auch in Deutschland gültig. Eine zusätzliche Registrierung in Deutschland ist nicht erforderlich.
Andere Zuständigkeit
Falls Sie den Strahlenpass ausschließlich im Zusammenhang mit dem anzeigenpflichtigen Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler verwenden werden (§ 26 Strahlenschutzgesetz), wenden Sie sich an die Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weitere Informationen).
Ansprechpartner
Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung (Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 2612 0
erforderliche Unterlagen
Sie müssen einen Strahlenpass bereitstellen und folgende Inhalte ausfüllen:
- Abschnitt 1: vollständig inkl. der Unterschrift des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 4 im ersten freien Block: Ihre Betriebsdaten inkl. Betriebsnummer, den Beginn des Arbeitsverhältnisses des Strahlenpassinhabers sowie die Kategorie und die Unterschrift des Verantwortlichen oder Beauftragten
- Abschnitte 6.1 und 6.2: vollständig inkl. der Unterschriften des Verantwortlichen oder Beauftragten und des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 6.3 im ersten grauen Block: Summe der effektiven Dosis (Übertrag von 6.1)
Falls Sie einen Folgepass beantragen, müssen Sie zusätzlich den bisherigen Strahlenpass einreichen. Dieser wird ungültig gezeichnet.
Voraussetzungen
- persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer) des oder der Strahlenpassinhaber/in – zu beziehen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Sitz des oder der Arbeitgeber/in beziehungsweise Wohnort des oder der Strahlenpassinhaber/in im Freistaat Sachsen
Rechtsgrundlage(n)
- § 174 Absatz 1 Satz 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Strahlenpass
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 81 Tarifstelle 2.8 – Röntgeneinrichtungen, Störstrahler und nichtionisierende Strahlung und Lfd. Nr. 87 Tarifstelle 2.12 - Strahlenschutz
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Beantragung
Reichen Sie Ihren formlosen Antrag und den vollständig ausgefüllten Strahlenpass im Original auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.
Prüfung und Ausstellung
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt, registriert die Behörde den Strahlenpass.
- Der registrierte Strahlenpass wird Ihnen per Post zurückgesendet.
- Sie erhalten eine Rechnung als Nachricht an das Postfach Ihres Servicekontos, bei schriftlicher Beantragung per Post.
Änderung, Verlängerung, Ersatz
Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie auf demselben Weg schriftlich bei der zuständigen Stelle. Verlängerungen sind nur um maximal fünf Jahre möglich.
Bei Verlust des Passes informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Stelle.
Tipp: Sie können auch mehrere Strahlenpässe für unterschiedliche Personen auf einmal registrieren lassen.
Fristen
Gültigkeit: 6 Jahre (Verlängerung um maximal 5 weitere Jahre möglich)
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
- Registrierung: EUR 30,00 bis EUR 100,00
- Verlängerung: EUR 90,00
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterverwendung älterer Strahlenpässe
Einen gültigen Strahlenpass, der vor dem 31.12.2018 ausgestellt wurde, können Sie weiterverwenden, wenn Sie bis spätestens 30.06.2019 Ihre persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) eingetragen ließen. Mit Ablauf der im Strahlenpass vorgesehenen Gültigkeit, aber spätestens bis 31.12.2024 müssen Sie einen neuen Strahlenpass als "Folgepass" registrieren.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen