Rechtsanwaltschaft, Berufsausübung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst gestatten
Beschreibung
Grundsätzlich ist die gleichzeitige Tätigkeit einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts im öffentlichen Dienst berufsrechtlich nicht gestattet und führt zum Verlust der Anwaltszulassung.
Von dieser Regel enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Ausnahme:
- Soweit die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Richter/-in, Beamter/Beamtin, Soldat/-in und Angestellter/Angestellte zeitlich befristet ist, bleibt die Zulassung aufrechterhalten, während
- für Berufsträger und Berufsträgerinnen eine Vertretung bestellt wird oder ausnahmsweise gestattet bleibt, im Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiterhin zu praktizieren.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Stellenbeschreibung und Nachweis der Befristung durch geeignete Unterlagen (Beispiel: Ablichtung des Arbeitsvertrages)
Voraussetzungen
- die oder der Antragstellende ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer
- Mitteilung einer anderweitigen, zeitlich befristeten Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter gleichzeitiger, präziser Definition des Tätigkeitsprofils und der Tätigkeitsbedingungen (formlos)
- Antrag (formlos), den Beruf des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin weiter ausüben zu dürfen
- Die Gestattung der anwaltlichen Tätigkeit gefährdet nicht die Interessen der Rechtspflege.
Rechtsgrundlage(n)
- § 47 Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) – Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
Rechtsbehelf
Klage beim Anwaltsgerichtshof (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein. Die Antragstellung über Amt24 ist nicht möglich.
- Nach Eingang des formlosen Antrages auf Gestattung der anwaltlichen Tätigkeit, prüft die Rechtsanwaltskammer die Voraussetzungen.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
- Sie erhalten einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- bis zu 3 Monate nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen