• Schlettau (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

Asbest-Sachkundelehrgang anerkennen lassen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Ansprechpartner

Referat 25, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt (Referat 25, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 100329

01073 Dresden

Kontakt

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

  • Lehrgangsprogramm
  • Lehrgangsinhalte
  • Referenten und deren Qualifikation
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses

Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten, zum BeispielPrüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten.

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung,
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

Rechtsgrundlage(n)

  • § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnmung (GefStoffV) in Verbindung mit
  • Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV – Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Fristen

­keine

Kosten

Verfahrensgebühr: EUR 200,00 bis 1.000

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 08.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: en