Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts beantragen
Beschreibung
Das Insolvenzgericht erteilt auf Antrag eine Bescheinigung darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war beziehungsweise ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Die Negativbescheinigung dient zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen, zum Beispiel nach § 34c Absatz 2 Gewerbeordnung.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Amt24-Informationen
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Handelsregisterauszug (Kopie)
- gegebenenfalls: Vertretungsvollmacht
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Insolvenzordnung (InsO) in Verbindung mit § 299 Absatz 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Akteneinsicht
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) – Anlage (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis Teil 1, Ziffer 1501
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht oder einem Amtsgericht (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Negativbescheinigung können Sie online im Amt24 beantragen.
Richten Sie sich im Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nutzen Sie gegebenenfalls die verfügbaren Formulare des Insolvenzgerichts.
Die Auskunft wird je nach Arbeitsanfall umgehend erteilt.
Fristen
keine
Kosten
- Verfahrensgebühr: EUR 15,00
Die Kostenrechnung wird durch die Landesjustizkasse übersandt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen