Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen
Beschreibung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dies ist auch bei der Nutzung für ambulanten Handel der Fall.
Unter ambulanten Handel fällt beispielsweise das
- Aufstellen von Imbissständen, sonstigen Verkaufsständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren, Speisen und Leistungen (einschließlich dekorativem oder abgrenzendem Zubehör),
- Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie
- Bauchläden.
Möchten Sie eine solche Sondernutzung für sich in Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ansprechpartner
Für Weinböhla wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Gewerbescheins
- Reisegewerbekarte
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Stellungnahme bezüglich Nutzung öffentlicher Flächen
- bildliche Darstellung der Verkaufseinrichtung
- Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 32, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) – Sondernutzung
- §§ 18, 19 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Sondernutzung
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
- § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 88 Straßenrecht
- Sondernutzungssatzungen der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die Anschrift lautet: Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa.
Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@lichtensteinsachsen.de-mail.de
Verfahrensablauf
Eine Sondernutzungserlaubnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen werden überprüft, gegebenenfalls weitere beteiligte Behörden einbezogen.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.
- Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.
Fristen
Gültigkeit: für den beantragten Zeitraum (längstens bis 31.12. des jeweiligen Jahres)
Kosten
- Verfahrensgebühr: zwischen EUR 50,00 und EUR 2.100
- Sondernutzungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Gültigkeitsgebiet
Sachsen