Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

    Beschreibung

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

    Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern und Bürgerinnen entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.

    Ansprechpartner

    Für Aue-Bad Schlema wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Sie Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

    Voraussetzungen

    Der FNP ist für alle einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.

    • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
    • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stadtverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten FNP ist möglich.

    Gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Kostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa. Für die Bereitstellung von Ausfertigungen und Abschriften ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung (z. Bsp. Fotokopien) wird eine Gebühr erhoben.

    • schwarz-weiß im Format DIN A4 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,15 €
    • farbig im Format DIN A4 1,00 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,30 €
    • Für Ausfertigungen und Abschriften in Größe DIN A3 erhöhen sich die genannten Auslagen auf das Doppelte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023 (von: 6000390)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de