Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Ansprechpartner
Für Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Rechtsbehelf
Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der An- bzw. Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen