Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Reisepass ändern lassen (Wohnort)

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Melde- und Personenstandswesen (Sachgebiet Melde- und Personenstandswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badergasse 17

    09350 Lichtenstein/Sa.

    Postfachadresse

    Postfach 1131

    Postfach 1131

    09347 Lichtenstein/Sa.

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der An- bzw. Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: 6000390)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de