PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen
Beschreibung
Nach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief erhalten, der die sogenannte "Transport-PIN", eine PUK sowie ihr Sperrkennwort enthält. Ohne die PIN ist eine Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht möglich. Die "Transport-PIN" ist fünfstellig.
Vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion müssen Sie die "Transport-PIN" in Ihre eigene, frei wählbare sechsstellige PIN ändern. Ihre PIN können Sie jederzeit an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät oder über ein Smartphone unter Verwendung der AusweisApp2 selbst ändern. Sie können die PIN aber auch jederzeit in Ihrer Personalausweisbehörde neusetzen lassen, beides unbegrenzt oft.
Hinweis: Wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihre Online-Ausweisfunktion blockiert. Die PUK dient der Aufhebung dieser Blockierung. Die Nutzung der PUK funktioniert insgesamt nur zehnmal!
Wenn Sie
- Ihre PUK bereits zehnmal genutzt und Ihre PIN erneut dreimal falsch eingegeben haben,
- Ihre PUK nicht kennen und Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben oder
- Ihre PIN vergessen haben,
müssen Sie Ihre Personalausweisbehörde aufsuchen und die PIN neusetzen lassen. Ihre gültige PIN benötigen Sie dafür nicht. Für die Änderung der PIN zu Hause benötigen Sie in jedem Fall die gültige PIN!
Ansprechpartner
Für Struppen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort
- § 20 Personalausweisverordnung (PAuswV) – Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
- § 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde
- Die Neusetzung der PIN können nur Sie persönlich vornehmen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen.
- Für die Neusetzung der PIN wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt. Nach Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, können Sie Ihre neue PIN eingeben.
Neusetzung der PIN am eigenen Computer
- Um die PIN selbstständig an Ihrem Computer zu ändern, müssen Sie ein Kartenlesegerät anschließen und die kostenlose AusweisApp des Bundes installieren. In der Konfiguration können Sie dann Ihre PIN bearbeiten.
Hinweis: Verwenden Sie keine Zahlenfolgen, die auch auf Ihrem Personalausweis sichtbar enthalten sind (zum Beispiel Teile Ihres Geburtsdatums, die Zugangsnummer) oder einfach zu erratende Kombinationen (zum Beispiel "123456"). Prägen Sie sich Ihre PIN gut ein. Achten Sie darauf, dass die PIN nur Ihnen bekannt bleibt. Notieren Sie die PIN nicht auf dem Ausweis. Bewahren Sie PIN und PUK jederzeit an einem sicheren Ort auf. Teilen Sie Ihre PIN Dritten nie mit!
Fristen
Die Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde wird im Ausweis in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie gleich darauf warten können.
Kosten
Die Änderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen