amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebescheinigung beantragen

    Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

    Beschreibung

    Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

    Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:

    • frühere Namen
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Geschlecht
    • zum gesetzlichen Vertreter: Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • frühere Anschriften
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften, Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
    • zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, Passes oder Passersatzpapiers, der eID-Karte

    Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf je nach Verwendungszweck unterschritten werden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Die antragstellende Person muss in der Stadt Lichtenstein/Sa. gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag unter der Angabe, ob sie eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen und legen die erforderlichen Unterlagen (Personalausweis oder Reisepass) in Kopie bei.

    Nach Eingang des Antrages im Einwohnermeldeamt erhalten Sie einen Kostenbescheid. Sobald die Gebühr auf dem angegebenen Konto der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. eingegangen ist, wird Ihnen die Meldebescheinigung zugestellt.

    Fristen

    • bei persönlichem Antrag: sofort
    • bei schriftlicher Beantragung und Zustellung: einige Tage

    Kosten

    EUR 12,00

    Hinweis: Überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr nach Erhalt des Kostenbescheides unter Angabe des Aktenzeichens auf das Konto der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: 6000390)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de