Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Beschreibung
Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).
Tipp: Nehmen Sie Ihre Personaldokumente mit, um diese gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren zu lassen.
Ansprechpartner
Für Aue-Bad Schlema wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug
- Sorgerechtserklärung (Einverständniserklärung) oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
- § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
- § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
- § 54 BMG – Bußgeldvorschriften
Rechtsbehelf
Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich in der Behörde erscheinen. Ebenso können Sie auch eine andere geeignete Person für die Anmeldung bevollmächtigen (Vorlage schriftliche Vollmacht).
- Die Daten werden direkt erhoben, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
- Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:
- einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein De-Mail-Konto oder
- eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen