• Kottmar (Landkreis Görlitz, Sachsen)
Familienpass

Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen/ermäßigten Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Beschreibung

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen/ermäßigten Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

Ansprechpartner

Für Kottmar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Sachsen
  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

Rechtsgrundlage(n)

Der Familienpass ist eine Initiative der Sächsischen Staatsregierung.

Rechtsbehelf

Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular können Sie hier in Amt24 abrufen.

Fristen

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

Die Bearbeitungsdauer bis zur Ausstellung des Familienpasses beträgt in der Regel eine Woche.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 6000390)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de