Familienpass

    Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

    Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen/ermäßigten Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

    Beschreibung

    Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen/ermäßigten Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

    Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

    Ansprechpartner

    Für Langenweißbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
    • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
    • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    • ständiger Wohnsitz in Sachsen
    • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Familienpass ist eine Initiative der Sächsischen Staatsregierung.

    Rechtsbehelf

    Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular können Sie hier in Amt24 abrufen.

    Fristen

    Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

    Die Bearbeitungsdauer bis zur Ausstellung des Familienpasses beträgt in der Regel eine Woche.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 6000390)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de