Adresse im Personalausweis ändern lassen
Beschreibung
Auf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss die Adresse Ihrer Hauptwohnung eingetragen sein.
Wenn Sie umziehen und sich dabei Ihr Hauptwohnsitz ändert, müssen Sie die Anschrift im Personalausweis unverzüglich aktualisieren lassen.
Ansprechpartner
Für Panschwitz-Kuckau / Pančicy-Kukow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
Die Adressänderung in Ihrem Personalausweis wird gleich zusammen mit der An- beziehungsweise Ummeldung vorgenommen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Personalausweisbehörde ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Ausweispflicht; Ausweisrecht
- § 8 PAuswG – Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
- § 27 PAuswG – Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter vornehmen lassen. Der Vertreter muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Der zu ändernde Personalausweis muss mitgebracht werden.
- Die neue Adresse wird mit einem Aufkleber direkt und sichtbar auf dem Personalausweis sowie auf dem Chip des Personalausweises geändert.
- Für die Änderung Ihrer Adresse auf dem Chip wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt.
- Nach Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, wird die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen.
Fristen
Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung im Ausweis wird in der Regel sofort durchgeführt.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen