• Ehrenfriedersdorf (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Wahlhelfer Anmeldung

Wahlhelfer, Einsatz im Wahllokal anzeigen

Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

Beschreibung

Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Wahlhelfer erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Ehrenfriedersdorf (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular für Wahlhelfer (erhältlich auch beim zuständigen Wahlamt oder auf der Internetseite der Gemeinde) oder
  • formloser Antrag

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa. einzulegen.

Verfahrensablauf

  • Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Dabei können Sie auch einen Wunschwahlbezirk für Ihren Einsatz angeben.
  • Ihre Gemeinde oder Stadt wird dann versuchen, Sie dort einzusetzen. Sie können jedoch auch außerhalb Ihres eigenen Wahlbezirks als Wahlhelfer eingesetzt werden.

Fristen

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf im Amtsblatt, auf der Internetseite oder in der Presse möglich.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Die Gemeinden und Städte dürfen personenbezogene Daten (Name, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zahl der erfolgten Berufungen als Mitglied eines Wahlvorstands und die dabei ausgeübte Funktion) von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Wahlhelfern erheben und weiterverarbeiten. Die Verarbeitung der Daten darf auch für künftige Wahlen erfolgen, sofern die Betroffenen der Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben. Die Betroffenen müssen über das Widerspruchsrecht unterrichtet werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de