Sondernutzungserlaubnis für Städtische Veranstaltungsflächen für Open Airs beantragen
Beschreibung
Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ist ein Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung im Bereich öffentlicher Grünflächen der Stadt Leipzig zu stellen.
Ansprechpartner
Für Bad Gottleuba-Berggießhübel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag muss ein Lageplan und ggfs. eine Gewerbeerlaubnis übermittelt werden.
Voraussetzungen
Es muss sich um eine nicht kommerzielle Veranstaltung handeln. Auf den Flächen ist eine maximale Personenanzahl zugelassen.
Rechtsgrundlage(n)
Zu beachten sind die Sächsische Versammlungsstättenverordnung, die Gewerbeordnung bzw. das Sächsische Gaststättengesetz.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird dieser geprüft (max. 10 Werktage Bearbeitungsdauer). Mit Erteilung der Genehmigung erhält der Veranstalter einen Vertrag, der die Sondernutzung mit Hinweisen und Auflagen erlaubt. Dieser Vertrag ist unterschrieben an das Amt für Stadtgrün und Gewässer zu übermitteln.
Fristen
Veranstaltungen sollten mit großen Vorlauf angemeldet werden, um die Bevorzugung Einzelner zu vermeiden.
Bearbeitungsdauer
Zehn Werktage
Kosten
Sondernutzungsgebühren + Bearbeitungsgebühren + ggfs weitere Gebühren (Einfahrerlaubnis, Aufstellung Verkaufsstand und weiteres)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Hinweise und was auf den Flächen zu beachten ist, kann auf der genannten Webseite in den Flächensteckbriefen (PDF-Dokumente) nachgelesen werden.https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/veranstaltungsflaechen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen