Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen

    Sie benötigen einen entsprechenden Sachkundenachweis der zuständigen Stelle, wenn Sie

    Beschreibung

    Sie benötigen einen entsprechenden Sachkundenachweis der zuständigen Stelle, wenn Sie

    • Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz beraten,
    • Pflanzenschutzmittel abgeben,
    • oder für Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen.

    Den Sachkundenachweis beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank.

    Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärungen) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

    Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugeschickt.

    Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden dreijährigen Zeitraum an einer vierstündigen Fortbildung teilnehmen.

    Ansprechpartner

    Referat 36: Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen (Referat 36: Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Baumeisterallee 13-15

    04442 Zwenkau

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium inkl. zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
    • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
    • ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss laut Anlage 2 der Pflanzenschutzsachkundeverordnung vom 27.06.2013 (z. B. Landwirt, Winzer, Gärtner, u. a.) oder
    • mit einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z. B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
    • mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium und einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Sachkundenachweis beantragen Sie online über die Antragsplattform "Pflanzenschutz-Sachkundenachweis – Online" (siehe –> Weiterführende Informationen). Die Beantragung ist mit oder ohne Registrierung möglich.

    • Folgen Sie den Ausfüllhinweisen.
    • Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis können Sie im Antrag hochladen. Ist Ihnen das nicht möglich, senden Sie die Kopie per Post an die für Sie zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen.
    • Wenn alle Voraussetzungen für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt Ihnen die zuständige Stelle den Bewilligungsbescheid und einen Gebührenbescheid.

    Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen nach dem darauffolgenden Drucktermin der Sachkundenachweis zugesendet.

    Fristen

    keine

    HINWEIS: Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Antragsbearbeitung: zwei bis acht Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
    • Versand der Sachkundenachweis-Karte: bis zu 2 Monate nach Bezahlung

    Kosten

    • für Ausstellung des Sachkundenachweises: EUR 37,00
    • Entrichtung: per SEPA-Überweisung, keine Vorkasse

    Hinweise (Besonderheiten)

    Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten

    • Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.
    • Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen vom Ausland über die Online-Datenbank nicht möglich.
    • Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst bzw. an die für die Antragstellung zuständige Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.
    • Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.

    Altsachkundige bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als drei Jahre zurückliegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en