Flurstücksverschmelzung beantragen
Beschreibung
Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster. Sie ersparen sich damit insbesondere Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen, da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen.
Vereinigung von Flurstücken
Sind die zu verschmelzenden Flurstücke im Grundbuch nicht auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer der Grundstücke gebucht, müssen Sie einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Die Beglaubigung kann das Amt für Geodaten und Kataster, Abteilung Liegenschaftskataster, vornehmen. Damit entfallen unter anderem künftig bei Bauanträgen in der Regel kostenpflichtige Vereinigungsbaulasten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Oelsnitz/Vogtl. wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Eigentums oder der Erbbauberechtigung
- bei Teileigentum oder Wohnungseigentum: Einverständnis aller Miteigentümer/innen
- bei Auftragserteilung durch andere Personen: Vollmacht
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- der oder die Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte
Weitere Voraussetzungen:
- Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
- Die Flurstücke sind im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer der Grundstücke gebucht.
- Die Flurstücke sind im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet.
Rechtsgrundlage(n)
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
- Grundbuchordnung (GBO)
Rechtsbehelf
nicht zutreffend
Verfahrensablauf
Die Verschmelzung von Flurstücken können Sie je nach Regelung des Vermessungsamtes mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Mit Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie einen Fortführungsnachweis. Eine weitere Ausfertigung wird dem Grundbuchamt zur Eintragung übergeben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
aufwandsabhängig
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen