Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Ansprechpartner

    Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen (Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 10

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: alexandra.petzold@lds.sachsen.de

    Fax: +49 371 4599 5050

    Telefon Festnetz: +49 371 4599 5210

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Voraussetzungen

    keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Einen Unfall oder eine Betriebsstörung zeigen Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch an.
      Hinweis: Haben Sie die Anzeige einer anderen Behörde mitgeteilt, können Sie diese Anzeige als Anhang einer E-Mail senden.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
    • Wenn kein weiterer Informations- /Klärungsbedarf besteht, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en