- Geringswalde (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Beschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Voraussetzungen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Einen Unfall oder eine Betriebsstörung zeigen Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch an.
Hinweis: Haben Sie die Anzeige einer anderen Behörde mitgeteilt, können Sie diese Anzeige als Anhang einer E-Mail senden. - Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Wenn kein weiterer Informations- /Klärungsbedarf besteht, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.
Fristen
unverzüglich
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen