Befähigungsschein Begasung Erteilung
Erteilung von Befähigungsschein Begasung
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Ansprechpartner
Referat 52, Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut (Referat 52, Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
- §15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit
- Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Fristen
Erlaubnis: vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen
Kosten
- zwischen EUR 100,00 bis EUR 1.000,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen