Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -
Beschreibung
Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz
Ansprechpartner
Sachgebiet Schule / Sport (Sachgebiet Schule / Sport)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 300131 oder 300141
02806 Görlitz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: schulverwaltungsamt@goerlitz.de
Telefon Festnetz: +49 3581 67 2152
erforderliche Unterlagen
- Formblatt "Antrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte"
- vollständige Anschrift & Kontaktdaten
Voraussetzungen
Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)
Antragsberechtigte
- vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
- nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.
Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde .
Rechtsgrundlage(n)
- BGB,
- Verwaltungsverfahrensgesetz,
- Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
- Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
- Entgeltordnung der Stadt Görlitz
- Überlassungsordnung der Stadt Görlitz
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats kann nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Görlitz erhoben werden.
Fristen
Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt. Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.
- Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 30.06. für das kommende Schuljahr.
- Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 10 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen
Kosten
- Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.
- Entgelte können, wenn die Antragsvoraussetzungen vorhanden sind (z. B. Sportvereine die gemeinnützig sind, ihren Sitz in der Stadt Görlitz haben und deren Mitglieder überwiegend in Görlitz wohnhaft sind) gem. Sportförderrichtlinie bezuschusst werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen