Sicherheit von Spielzeug gemäß EU-Richtlinie 2009/48/EG

    Produktsicherheit von Spielzeug, Verbraucher-Anliegen einbringen

    Bei Fragen oder Hinweisen zu Warnhinweisen, ungewöhnlichen Gerüchen oder Verletzungsgefahren, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

    Beschreibung

    Bei Fragen oder Hinweisen zu Warnhinweisen, ungewöhnlichen Gerüchen oder Verletzungsgefahren, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

    Grundsätzlich ist Spielzeug so zu gestalten, dass davon für Kinder keine Gefahr ausgeht (Strangulierungs-, Erstickungs-, Unfallgefahr, schwer entflammbare Materialien). Auch die Gefahr des Verschluckens oder Einatmens von Kleinteilen ist zu beachten. Ein Warnhinweis für Kinder unter 36 Monaten gehört bei solchen Artikeln dazu.

    Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller das Einhalten der Sicherheitsvorschriften. Spielzeug muss immer eine CE-Kennzeichnung tragen.

    Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an Spielzeug hinsichtlich der technisch-konstruktiven sowie chemischen Sicherheit überwacht. Dabei sind insbesondere die mechanischen, elektrischen und brandschutztechnischen Eigenschaften von Bedeutung. Auch die Verwendung gefährlicher chemischer Substanzen ist geregelt und wird kontrolliert.

    Ansprechpartner

    Produktsicherheit (Produktsicherheit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braustraße 2

    04107 Leipzig

    Hausanschrift

    Brückenstraße 10

    09111 Chemnitz

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Produktdatenblatt, Verpackung, Beipackzettel

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en