Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen
Beschreibung
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer zu Leipzig (Handwerkskammer zu Leipzig)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
04004 Leipzig
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
im Einzelfall auf Anforderung
Voraussetzungen
Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel
- als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
- als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung
Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO)
Rechtsbehelf
keine Angaben
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an
- die antragsstellende Person (Name, Vorname)
- den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
- Ihr berechtigtes Interesse
Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
circa 1 Woche
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen