Daten der Handwerksregister Übermittlung als Einzelauskunft

    Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen

    Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

    • Angaben zur Firma
    • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
    • Art des eingetragenen Handwerks
    • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Dresden (Handwerkskammer Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lagerplatz 8

    01099 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4640-30

    Fax: +49 351 4640-507

    E-Mail: info@hwk-dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    im Einzelfall auf Anforderung

    Voraussetzungen

    Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

    • als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
    • als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung

    Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      keine Angaben

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an

    • die antragsstellende Person (Name, Vorname)
    • den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
    • Ihr berechtigtes Interesse

    Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    circa 1 Woche

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en