• Cavertitz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

Baustelle sichern und Verkehr regeln

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

Beschreibung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

Online-Dienste

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Ansprechpartner

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erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
    • mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
    • und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
    • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
    • bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
  • Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel), soweit erforderlich

Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.

Voraussetzungen

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Baufläche (Sondernutzungserlaubnis):

Sondernutzung im Bereich Bau beantragen

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Reichen Sie als Vertreter(in) der bauausführenden Unternehmen die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Stelle ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

  • Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die fachliche Prüfung Ihres Antrags vor.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, ordnet die Behörde die beantragten verkehrsregelnden Maßnahmen an.

Als Adressat der Anordnung müssen Sie sicherstellen, dass die Auflagen umgesetzt werden, bevor die Arbeiten beginnen.

Fristen

Beantragung: vor Beginn von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Bearbeitungsdauer

mindestens 2 Wochen ab Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Kosten

Es werden Bearbeitungsgebühren erhoben

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de