Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustelle sichern und Verkehr regeln

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

    Beschreibung

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
      • mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
      • und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
    • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
      • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
      • bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
    • Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel), soweit erforderlich

    Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Baufläche (Sondernutzungserlaubnis):

    Sondernutzung im Bereich Bau beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie als Vertreter(in) der bauausführenden Unternehmen die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Stelle ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    • Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die fachliche Prüfung Ihres Antrags vor.
    • Sind die Voraussetzungen erfüllt, ordnet die Behörde die beantragten verkehrsregelnden Maßnahmen an.

    Als Adressat der Anordnung müssen Sie sicherstellen, dass die Auflagen umgesetzt werden, bevor die Arbeiten beginnen.

    Fristen

    Beantragung: vor Beginn von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 2 Wochen ab Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

    Kosten

    Es werden Bearbeitungsgebühren erhoben

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2025 (von: 6000026)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de