• Radibor / Radwor (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Landpachtvertrag anzeigen

Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Abschluss und Änderungen von Pachtverträgen über mehr als 0,5 Hektar große Flächen müssen Sie bei der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen.

Beschreibung

Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Abschluss und Änderungen von Pachtverträgen über mehr als 0,5 Hektar große Flächen müssen Sie bei der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen.

Ein Neuvertrag ergibt sich bereits beim Wechsel einer oder mehrerer Vertragsbeteiligten.

Vertragsänderungen sind Änderungen bei der Pachtsache (Beispiel: Flächen), der Pachtdauer oder bei Vertragsleistungen (Beispiel: Pachtzins).

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen (Landratsamt Bautzen)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03591 5251 0

Fax: 03591 5250 0

E-Mail: information@lra-bautzen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Pachtvertrag (Kopie)

Voraussetzungen

  • abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag über eine überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche ( ohne Wohn- und Wirtschaftsgebäuden / Betrieb)

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Pachtverträge

  • über Flächen bis zu 0,5 Hektar,
  • zwischen Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten oder
  • die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen wurden (zum Beispiel Flurneuordnung).

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Die Anzeige erfolgt je nach Vereinbarung durch Sie als verpachtende / pachtende oder Immobilien vermittelnde Person.

  • Informieren Sie die zuständige Stelle fristgemäß über den Vertragsabschluss oder die Änderungen und übermitteln Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie die bereitstehenden Formulare oder reichen Sie die Anzeige online über Amt24 ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist hat die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde die Möglichkeit, den Landpachtvertrag durch Bescheid zu beanstanden, wenn sich durch die Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen abzeichnen.

Fristen

  • Anzeige: innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss oder Vertragsänderung
  • Beanstandung durch die Behörde: schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en